Verlinkung von Einverständniserklärung und ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur diättherapeutischen Beratung oder präventiven Ernährungsberatung aus.

Es handelt sich dabei um eine budgetneutrale Verordnung. Dazu bedarf es in der Regel keines besonderen Formulars. Als Dokument dient ein Rezeptformular, ein Attest oder bevorzugt das beigefügte Formular.

Mit Ihrer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und meinem Kostenvoranschlag beantragen Sie vor Beginn der Maßnahme die Bezuschussung bei Ihrer Krankenkasse.

Damit ich mit Ihrem behandelnden Arzt in direkten Kontakt treten darf, füllen Sie bitte das Formular zur Einverständniserklärung aus. Danke!

 

Sie werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse finanziell unterstützt?
Dann benötige ich spätestens zum ersten Beratungstermin folgendes:

  • Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, gegebenenfalls Ihre Laborwerte
  • Genehmigungsschreiben Ihrer Krankenkasse
  • Einverständniserklärung

 

Sie sind privat versichert?
Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob präventive Ernährungsberatung oder diättherapeutische Beratung zur Versicherungsleistung gehört.

 

Sie möchten unabhängig von Ihrer Krankenkasse beraten werden?
Dann benötige ich keine formalen Unterlagen.

 

Unabhängig von der Beteiligung der Krankenkassen erfolgt eine Rechnungsstellung immer direkt an Sie.